Die Geburt eines Kindes kann durchaus ein berechtigtes Interesse der Mieterin an der vorzeitigen Vertragsauflösung begründen, wenn die bisherige Wohnung durch den Familienzuwachs zu klein wird. In Rahmen der Abwägung der Interessen des Mieters mit denjenigen des Vermieters gilt jedoch grds., dass ein überwiegendes Interesse des Mieters nicht besteht, wenn dieser das Mietverhältnis mit der dreimonatigen Kündigungsfrist des § 573c Abs. 1 BGB kündigen kann. Diese einzuhalten ist für den Mieter zumutbar (vgl. OLG Oldenburg, Rechtsentscheid vom 23. 04. 1981 – 5 UH 1/81). Mit zunehmender Dauer der restlichen Vertragsbindung, die vorliegen kann, wenn die Parteien einen Kündigungsverzicht vereinbart oder ein befristetes Mietverhältnis abgeschlossen haben, gewinnt auch das Mieterinteresse an Gewicht. Eine allgemeingültige Regel darüber, ab welcher Vertragsdauer von einem überwiegenden Mieterinteresse auszugehen ist, gibt es nicht, zumal in die Interessenabwägung auch noch andere Faktoren wie z.
Zwar greift in der Probezeit eigentlich nicht das Kündigungsschutzgesetz. Schwangere sind in der Probezeit trotzdem vor einer Kündigung geschützt. Das Mutterschutzgesetz greift auch in den ersten Monaten nach der Geburt und auch bei Fehlgeburten. Die Erleichterung vieler Arbeitnehmer nach "Überstehen" der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses ist oft groß. Warum? Nach einer sechs monatigen Wartezeit greift das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitnehmern einen sehr weitreichenden Schutz vor einseitigen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses zuspricht. Hintergrund dieser Wartezeit ist, dass Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt werden soll, sich in den ersten sechs Monaten von Mitarbeitern trennen zu können, ohne die hohen Hürden des Kündigungsschutzgesetzes überwinden zu müssen. Das gilt im Übrigen für alle Arbeitsverhältnisse und ist unabhängig davon, ob eine Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder nicht. Die Vereinbarung einer Probezeit bedeutet lediglich, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann und nicht die ansonsten geltenden vier Wochen eingehalten werden müssen.
Wichtig: dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen! Dieser besondere Kündigungsschutz entfaltet allerdings nur dann seine Wirkung, wenn der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat. Er muss entweder bereits bei Ausspruch der Kündigung davon gewusst haben oder aber die Betroffene teilt ihm die bestehende Schwangerschaft bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mit. Aus Beweiszwecken ist es immer ratsam, nach Erhalt einer Kündigung den Arbeitgeber schriftlich und am besten unverzüglich auf die bestehende Schwangerschaft hinzuweisen, soweit dies entweder noch gar nicht oder nur mündlich erfolgt ist. Ausnahmen bestätigen die Regel Ausnahmsweise kann auch einer schwangeren Frau bzw. einer Frau in der Zeit bis zu vier Monaten nach der Entbindung oder einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche wirksam gekündigt werden. Dies setzt laut Mutterschutzgesetz voraus, dass die Kündigung nicht mit der Schwangerschaft bzw. dem Zustand nach der Entbindung bzw. der Fehlgeburt im Zusammenhang stehen darf.
Das Mutterschutzgesetz bietet zudem einen relativ umfassenden Kündigungsschutz vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung. Arbeitgeber dürften erhebliche Schwierigkeiten haben eine schriftliche Begründung vorzulegen, die trotzdem eine Kündigung ermöglicht. Ausnahmen die eine Kündigung während der Schwangerschaft gestatten, sind weitgehend auf die Insolvenz eines Betriebes oder eine besonders schwere Verletzung der Arbeitnehmerpflichten beschränkt. Nun haben Schwanger mit dem Gefühl ihr Arbeitgeber möchte sie nur wegen der Schwangerschaft loswerden, eine zusätzliche Option gegen die Kündigung vorzugehen. Lesen Sie weiter: Verbesserungen im Mutterschutz ab 2018 >>> FAQ: Fragen rund um die Elternzeit >>> (Quelle Bild: Istockphoto) Aktuell: Verfassungsgericht stärkt Rechte lediger Väter beim Sorgerecht Im August letzten Jahres stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte lediger Väter beim Sorgerecht. Auf einen Blick – Termine und Fristen Wann muss ich den Arbeitgeber über den Geburtstermin informieren?
Sie finden uns auch auf Facebook – jetzt Fan von " Familie" werden und mitdiskutieren! Sonderkündigungsrecht für die schwangere Arbeitnehmerin Schwangere Arbeitnehmerinnen können ihre Arbeitsstelle kündigen. Sie sind nicht an das Kündigungsverbot gebunden. Ihre Eigenkündigung müssen sie innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen einreichen. Zudem ist auch ein Aufhebungsvertrag während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung möglich. Wichtig zu wissen: Bei einer Kündigung von Seiten der Schwangeren hat diese keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber mehr. Sie erhält dann zum Beispiel keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mehr.
Solltest Du während Deiner Schwangerschaft arbeiten gehen, bieten Fehlzeiten aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder gesundheitlichen Untersuchungen dem Arbeitgeber ebenfalls keinen Grund für eine Kündigung. Die mindestens zehn Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, die Gesundheit von Mutter und Kind sicherstellen, kannst Du also beruhigt wahrnehmen. Schutz vor Kündigung nach der Schwangerschaft Bis zu vier Monate nach Deiner Schwangerschaft ist eine Kündigung unwirksam. Nur im Falle einer frühen Totgeburt, wenn Dein Kind ohne Lebenszeichen geboren wird und es schon 500 Gramm oder mehr wiegt, gilt dieser Schutz nicht. Falls Du Elternzeit beantragt hast, geht der Kündigungsschutz in der Schonzeit nach der Geburt über in einen weiteren Kündigungsschutz während der anschließenden Elternzeit. Die Elternzeit ermöglicht es Dir, nach der Geburt Deines Babys beruflich kürzer zu treten. Erfahre hier, wie Du Elternzeit beantragst, ob Du einen Anspruch auf Elterngeld hast und worauf Du sonst noch achten musst.
Auf welchem Weg er letzten Endes von der Schwangerschaft erfuhr, spielt dagegen keine Rolle. Doch auch nach dem Ausspruch einer Kündigung kann die werdende Mutter noch bis zu zwei Wochen ihren Mutterpass nachreichen. Dieser Pass ist praktisch die Voraussetzung für den Mutterschutz und die offizielle Bestätigung, dass die Angestellte schwanger ist. Er wird vom zuständigen Frauenarzt oder der Hebamme ausgestellt. Die zweiwöchige Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Sind diese zwei Wochen um, ohne dass die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, muss sie nachträglich beweisen, dass sie die Frist unverschuldet verstreichen lassen musste. Sollte der Eintritt der Schwangerschaft zeitnah mit der Kündigung erfolgen, wird im Nachhinein eine Rückrechnungsmethode angewendet, die den ungefähren Beginn der Schwangerschaft festlegt. Sollte die Schwangerschaft nach Ausspruch der Kündigung eingetreten sein, greift der besondere Kündigungsschutz nicht. Der Kündigungsschutz kann auch dann entfallen, wenn der Arbeitgeber Sondergenehmigungen für die Kündigung eingeholt hat.
Sprechen zum Beispiel schwerwiegende Gründe, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, für eine Kündigung, kann diese in Kraft treten. Es handelt sich dabei um Gründe, die über allen Zweifel erhaben die Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Arbeitnehmerin einen Diebstahl begangen hat oder der Betrieb insgesamt geschlossen werden muss. Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen Sollte der Arbeitsvertrag befristet sein, hat dies Auswirkungen auf den Mutterschutz: Verträge, deren Auslaufen zum einem gewissen Datum von vornherein festgelegt ist, werden trotz Schwangerschaft nicht verlängert. Mit dem Ende der Frist ist das Arbeitsverhältnis beendet. Der Kündigungsschutz greift nur so lange, wie das befristete Arbeitsverhältnis besteht. Eine Angestellte mit einem befristeten Vertrag von einem halben Jahr, die zum ersten Tag ihres Arbeitsantritts schwanger wird, genießt einen Kündigungsschutz von rund 180 Tagen.