In einem zusätzlichen Dokument oder Notizbuch können Sie notieren, welche weiteren Defizite kognitiver oder körperlicher Art der Pflegebedürftige aufweist und welche Auswirkungen diese auf die Gestaltung des Alltags haben. Bei uns finden Sie Checklisten, mit denen Sie überprüfen können, wie Sie sich bestmöglich auf den MDK-Besuch vorbereiten. Auch eine Download-Vorlage für das Pflegetagebuch stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wie können Leistungen bezogen werden, wenn die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind? Der Ablauf der Einstufung in einen Pflegegrad ist gesetzlich geregelt und erfolgt in aufeinander aufbauenden Schritten: Zunächst muss die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad-Antrag bei der Pflegeversicherung stellen. Dieser Antrag auf einen Pflegegrad (bis 2017 Antrag auf eine Pflegestufe) kann formlos, d. h. in einem frei formulierten Schreiben mit der Bitte um Einstufung bei der Krankenkasse des Versicherten erfolgen. Sie können online bereits eine unverbindliche Berechnung Ihres voraussichtlichen Pflegegrads vornehmen (siehe Online Pflegegradrechner).
Tages- und Nachtpflege Ein Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege besteht, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Wer im häuslichen Umfeld versorgt wird, kann sich also beispielsweise zusätzlich in einer Tagespflegeeinrichtung pflegen lassen und damit die Versorgungslücke schließen. Der Anspruch bei Pflegegrad 2 liegt bei bis zu 689 Euro im Monat. Auch alleinstehende Pflegebedürftige, die z. B. von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, dazwischen aber zusätzlich Hilfe benötigen, können die Tages- oder Nachtpflege als ergänzende Leistung zum Pflegegeld nutzen. Voraussetzung ist die Transportfähigkeit. Betreuungs- und Entlastungsleistungen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser kann sehr individuell im Alltag eingesetzt werden, je nach Situation zum Beispiel für Haushaltshilfe, Einkaufsdienste, Putzhilfen, Begleitung zu Arztterminen oder auf Spaziergängen, für Betreuungs- und Aktivierungsangebote.
So erhalten Sie bereits im Vorfeld eine grobe Einschätzung, ob und welchen Pflegegrad Sie wahrscheinlich zugeteilt bekommen. Nachdem der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen ist, haben Sie in der Regel rund zwei Wochen Zeit, sich auf den Besuch des Gutachters vorzubereiten. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Eindruck, den der Gutachter bei seinem Besuch erhält. Aspekte, die Sie nicht ansprechen oder ihm nicht schriftlich vorlegen, finden in der Regel auch keinen Eingang in das Gutachten und können dafür sorgen, dass Sie einen niedrigeren Pflegegrad erhalten als erwartet. Wie hoch die Leistungen am Ende ausfallen, richtet sich nach der Einstufung und Ihrer Entscheidung, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem beziehen möchten. Professionelle Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung durch die Pflegeleistungen benötigen.
Viele Menschen fragen sich, wann eigentlich der richtige Zeitpunkt ist, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen. Grundsätzlich gilt: Haben Sie das Gefühl, dass Sie nicht mehr alle Aufgaben des Alltags alleine bewältigen können, ergibt ein Antrag Sinn. Zu diesem Zweck müssen Sie sich an die für Sie zuständige Pflegekasse wenden. Diese ist meist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Privatversicherte müssen sich entsprechend an die private Pflegeversicherung wenden. Zur Beantragung reicht zunächst ein formloses Schreiben aus. Die Pflegekasse wird Ihnen dann ein entsprechendes Antragsformular übersenden. Dabei stellen Sie nicht direkt einen Antrag auf Pflegegrad 2. Sie beantragen erst einmal grundsätzlich Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Ihnen zustehende Pflegegrad wird erst im Rahmen eines Gutachtens ermittelt. Dabei kommt das vorhin beschriebene Punktesystem zum Einsatz. Der Gutachter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Gut zu wissen: Wurde Ihnen im Rahmen des Gutachtens der Pflegegrad 2 zugesprochen, so gilt dieser nicht für die Ewigkeit.
Damit unterstützen Sie den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) bei der Einordnung der Pflegestufe. Nutzen Sie für Ihre Dokumentation gerne die praktische Vorlage aus unserem Formular-Center: Pflegetagebuch Downloaden (313KB) Expertentipp Gertrud Graf Leitung Kundenservice Seniorplace Pflegestufe Stufe II wörtliche Bezeichnung gesamte Pflegezeit tägl. mindestens 180 min davon Grundpflege mindestens 120 min davon Nachtpflege mindestens - weitere Voraussetzungen Hilfe zu mind. 3 versch. Zeiten Wichtig: Sollte es zum Widerspruch gegen das vom MDK erstellte Pflegegutachten nach Ablehnung Ihres Erst- oder Höherstufungsantrages kommen, ist die minutengenaue Erfassung des Pflegeaufwandes im Pflegetagebuch eine wichtige Grundlage für Ihre Einspruchserklärung! Quelle: Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches Sachleistungen und Pflegegeld bei Pflegestufe 2 Mit der sogenannten Sachleistung unterstützt die Pflegekasse Pflegebedürftige bei der Finanzierung von Dienstleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine professionelle Pflegeeinrichtung.
Anspruch auf finanzielle Hilfen für die Pflegesituation hat nur der Versicherte selbst, also der oder die pflegebedürftige Person. Im Fall eines anerkannten Pflegegrads 2 zahlt die Pflegeversicherung monatlich 316 Euro direkt an den Pflegebedürftigen. Geldleistungen für Angehörige gibt es direkt aus der Pflegeversicherung also nicht. Der Versicherte darf jedoch frei entscheiden, wofür er das ihm zustehende Pflegegeld nutzt. So kann er Mehrkosten ausgleichen, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen. Er kann aber auch einen Teilbetrag oder die gesamte Summe des Pflegegelds an die ihn versorgende Person weitergeben. Tipp: Pflegende Angehörige können sich ihr Engagement bei der häuslichen Pflege anrechnen lassen und Ansprüche auf eigene soziale Absicherung erwerben. Es handelt sich um Leistungen der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Details können Sie beim Bundesministerium für Gesundheit nachlesen. Stand: 16. 04. 2019 Ihren ERGO Berater vor Ort finden
Auch bei der Pflegestufe 2 ist wieder der im einzelnen erforderliche Zeitaufwand und die Häufigkeit der verrichteten Tätigkeiten ausschlaggebend für die Einstufung. Ein wichtiger Unterschied zur Pflegestufe 1 ist, dass die Tätigkeiten der Grundpflege mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten in einem Zeitumfang von mindestens 180 Minuten erfolgen müssen. Hinzu kommt auch wie bei der Pflegestufe 1 die hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen. Es ist stets davon auszugehen, dass eine Person die die Voraussetzungen der Pflegestufe 2 erfüllt, nicht dazu fähig ist, den eigenen Haushalt tätig zu sein. Vergessen Sie also auch hier nicht die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit einzubeziehen. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Ok weitere Infos
Zur Grundpflege zählen die im Sozialgesetzbuch XI festgelegten Einzelkomponenten "Körperpflege, Ernährung und Mobilität". Wichtige Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegestufe 2 sind außerdem, dass grundpflegerische Hilfestellungen zu mindestens drei verschiedenen Tageszeiten (! ) und die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals pro Woche benötigt werden. Ist eine Person, die Ihnen sehr nah steht ebenfalls schwerpflegebedürftig, doch Sie wissen nicht, an wen Sie sich wenden können? Unser Expertenteam von Seniorplace berät Sie in allen Punkten rund um die Themen Leistungen, Pflegestufen und Preise. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl in die Maske ein und erfahren Sie binnen Sekunden, welche Pflegeangebote in Frage kommen. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch kontaktieren und von unserem kostenlosen Beratungsservice profitieren. Um den alltäglichen Pflegeaufwand zu dokumentieren, empfehlen wir, ein Pflegetagebuch für den Verlauf von ein oder zwei Wochen zu führen.
So erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad Hat der Gutachter des MDK sein Gutachten erstellt und eine Gesamtsumme von Punkten vergeben, legt die Pflegeversicherung anhand seiner Einschätzung fest, welchen Pflegegrad der Patient erhält. Damit eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt, müssen mindestens 12, 5 Punkte erreicht werden; das Maximum liegt bei 100 Punkten. Pflegegrad 1: 12, 5 – unter 27 Punkte Pflegegrad 2: 27 – unter 47, 5 Punkte Pflegegrad 3: 47, 5 – unter 70 Punkte Pflegegrad 4: 70 – unter 90 Punkte Pflegegrad 5: 90 – 100 Punkte Wir raten Ihnen dazu, sich intensiv auf den Begutachtungstermin vorzubereiten. So erleichtern Sie dem Gutachter seine Arbeit und stellen sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Vorbereitung. Stellen Sie alle wichtigen Unterlagen rund um den Krankheitsverlauf des pflegebedürftigen Patienten zusammen. Beobachten Sie den typischen Tagesverlauf und notieren Sie in einem Pflegetagebuch detailliert, welche pflegerischen Maßnahmen nötig sind.
Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe Nicht immer können Angehörige die Pflege übernehmen. Dennoch kann man in so einer Situation zu Hause wohnen: Ambulante Pflegedienste übernehmen dann die häusliche Versorgung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben einen Anspruch von monatlich bis zu 689 Euro. Überschreiten die Kosten für beanspruchte Hilfe diesen Höchstbetrag, muss die Differenz selbst getragen werden. Pflegegeld und Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe können auch kombiniert werden. Auskunft hierzu erteilen Krankenversicherungen, ambulante Pflegedienste oder Beratungsstellen wie die Firma compass private pflegeberatung oder Pflegestützpunkte. Kurzzeitpflege Beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schwachen Phase kann Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim nötig sein, um die Rückkehr in das eigene Zuhause vorzubereiten. Hierfür steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 ein Betrag von maximal 1. 612 Euro aus der Pflegeversicherung zu. Zu beachten ist, dass diese Leistung jährlich für bis zu 56 Tage in Anspruch genommen werden kann.