Jetzt gibt es ja aktuell eine Reisewarnung für touristische Reisen, die nicht unbedingt nötig sind. Ist das ein G eine Airline zu sagen, dann muss ich eben doch keine Entschädigung zahlen? Ja, absolut richtig, das ist jetzt der Sonderfall, also wenn es eine offizielle Reisewarnung gibt von der Regierung, in bestimmte Länder, dann haben wir einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand. Und das ist die einzige Einschränkung, die wir auch immer haben, bei diesen Entschädigungsforderungen. Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, dann kann die Airline quasi von der Zahlung der Entschädigung befreit sein. Eine Reise war noch eine offizielle Reisewarnung, während solche Außergewöhnliche Umstand. Wie sieht es mit der Ko aus. Das ist ja auch ein ungewöhnlicher Umstand. Geht das auch als Ausrede? Oder muss sich eine Airline mittlerweile darauf eingestellt haben? Ganz genau. Genauso ist es, es war sicherlich ein außergewöhnlicher Umstand. Wir hatten sowas bisher noch nicht. Es gab eine solche Panämie bisher noch nicht.
Die aktuelle Abgasnorm ist die Euro 6-Norm. Aber Vorsicht, Euro 6 ist nicht gleich Euro 6: Seit dem 1. September 2017 gelten schärfere Kriterien für die Abgasmessung. Statt im bisherigen NEFZ-Verfahren werden die Emissionen im WLTP- (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) und RDE-Zyklus (Real Driving Emissions) getestet. Die neue Norm Euro 6c gilt dabei für den WLTP-Zyklus, die Norm Euro 6d-Temp bzw. 6d für den RDE-Zyklus. Die Grenzwerte der Euro-6-Norm bleiben jedoch gleich, das heißt: Im Prüfstands-Messverfahren WLTP dürfen Benziner den NOx-Grenzwert von 60 mg pro Kilometer nicht überschreiten (Diesel 80 mg pro km). Für die Straßenmessung RDE liegt der Benziner-Grenzwert bei 126 mg, für den Diesel gilt hier 168 mg. Der Unterschied zwischen Euro 6d und 6d-Temp liegt in dem Faktor, um den die Messung im RDE-Verfahren von den Prüfstands-Ergebnissen abweichen darf. Bis Ende 2019 gilt die Euro-6d-Temp, solange dürfen die Pkw im Realbetrieb noch 110 Prozent mehr Stickoxide ausstoßen als im WLTP.
Wenn du die Verdienstgrenze von 450 Euro bei einem Minijob überschreitest, kann das Konsequenzen haben, muss es aber nicht. Ein Minijob ist eine geringfügige Arbeit. Diese Art des Nebenjobs ist sozialversicherungsfrei und das Gehalt wird nahezu ohne Abzüge ausgezahlt. Im Normalfall darf man 450 Euro pro Monat verdienen. Das heißt aber nicht, dass man bei einem 450 Euro-Job auch jeden Monat nur 450 Euro verdienen darf. Denn beim Minijob wird der Lohn auf das Jahr umgerechnet: Das bedeutet, man sollte grundsätzlich die Verdienstgrenze von 5. 400 Euro jährlich nicht überschreiten. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen diese Art des Nebenjobs, selbst bei der Überschreitung der Jahresverdienstgrenze, nicht sozialversicherungspflichtig wird. Weil wir öfters Anfragen zu diesem Themen erhalten, haben wir ein paar Beispiele herausgesucht: Beispiel 1: Was geschieht, wenn ich aufgrund von einmaligen Einnahmen oder laufenden Zulagen in meinem Minijob monatlich mehr als 450 Euro verdiene? In Branchen wie dem Gesundheitswesen oder in der Industrie sind Schicht- und Wochenenddienste üblich.