Über diese können Sie sich auf unserer Homepage informieren. Will der Mandant darauf hinwirken, dass der Rechtsanwalt sein Fehlverhalten abstellt und das Mandat weiter betreut, so ist in der Regel Fingerspitzengefühl gefragt. Konfrontiert der Mandant den Rechtsanwalt direkt mit vermeintlichen Berufsrechtsverletzungen (auch wenn diese tatsächlich vorliegen), so dürfte die Mandatsbeziehung in der Regel hierdurch ggf. sogar nachhaltig gestört sein. Gleiches gilt, wenn sich der Mandant im laufenden Mandat bei der Rechtsanwaltskammer über den Anwalt beschwert. Nach unseren Erfahrungen sinkt die Wahrscheinlichkeit einer zielführenden und vor allem erfolgreichen Mandatsbearbeitung hierdurch rapide. Nicht selten legt der betroffene Rechtsanwalt das Mandat nieder, was mit erheblichen Komplikationen für den Mandanten verbunden sein kann. Die Vertretung im laufenden Verfahren kann dabei ebenso gefährdet sein, wie die Einhaltung von Fristen. Außerdem muss der Mandant sich erneut einen Rechtsanwalt suchen, wobei die Suche nicht selten deswegen schwierig ist, weil viele Rechtsanwälte nur ungern ein laufendes Mandat übernehmen wollen, in dem der frühere Rechtsanwalt das Mandat niedergelegt hat.
Zum Anderen bleiben sie im Regelfall auf Ihren Kosten sitzen, das Geld ist verloren. Da der bisherige Anwalt bereits für sie tätig geworden ist, hat er seinen Teil des Vertrages bis zu diesem Punkt erfüllt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Anwalt vertragswidrig verhält. Im Zweifelsfall schauen sie also in den Vertragstext. Ein besonders interessanter Fall wurde am 09. 02. 2017 vom OLG Oldenburg entschieden. Dort hatte der Kläger ohne Wissen seiner bisherigen Anwälte einen weiteren Anwalt beauftragt. Dieser hatte dann im Rahmen seines Mandats mit dem Richter telefoniert. Daraufhin drohten die ursprünglichen Anwälte mit der Niederlegung des Mandats, wenn der zweite Anwalt weiter mit dabei sein sollte. Der Mandant erklärte, entzog ihnen daraufhin das Mandat und verlangte seine bisherigen Zahlungen zurück. Das OLG Oldenburg hat jedoch entschieden, dass die bisherigen Anwälte ihren Vergütungsanspruch nicht verlieren, weil sie sich nicht vertragswidrig verhalten haben. Auch die Drohung, das Mandat niederzulegen genüge nicht.
Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber scheins ist der Kollege so überlastet, dass er diese Selbstverständlichkeiten nicht mehr realisieren kann. 2. Sie ziehen die Reißleine und kündigen das Mandat. Nachteil: Sie benötigen dann für die Rechtsstreitigkeiten einen neuen Anwalt, der aber seine Tätigkeit separat abrechnen wird, so dass Sie letztlich die doppelten Gebühren zahlen müssen. Die Zahlungen an Ihren bisherigen Anwalt werden Sie nur zurück verlangen können, wenn Ihnen durch seine Mandatsführung ein Schaden entstanden ist und Sie das Mandat deshalb fristlos kündigen dürfen. Der Schaden kann auch in der notwendigen Beauftragung eines zweiten Anwalts liegen, weil Ihr bisheriger Anwalt das Mandat nicht mehr ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Die Notwendigkeit des Anwaltswechsels müssten Sie dann aber nachweisen, deshalb sollten Sie zunächst den 1. Schritt machen und ihn schriftlich auffordern, das Mandat wie oben beschrieben künftig ordnungsgemäß zu führen, andernfalls Sie den Anwalt wechseln würden und ihm die Kosten dafür berechnen müssten.
Denn so etwas geht gar nicht. Der Anwalt darf nur nach Ihren Anweisungen handeln. Sie bestimmen, was in Ihrem Fall gemacht wird. Leider gilt ein Vergleich in aller Regel auch dann, wenn Sie keine Zustimmung dazu gegeben haben. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Anwalt nicht nach Ihren Anweisungen vorgeht, sondern etwas ganz anderes macht, sollten Sie ihn darauf hinweisen und ihn um eine Erklärung bitten. 6. Was kann ich tun, wenn ich mit meinem Anwalt nicht zufrieden bin? Zunächst einmal sollten Sie versuchen, die Sache mit Ihrem Anwalt zu klären. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie Ihrem Anwalt jederzeit das Mandat entziehen. Sie müssen dazu keine Frist einhalten. Die Entziehung des Mandats sollten Sie schriftlich machen oder wenigstens per E-Mail. Der Anwalt darf dann nicht mehr für Sie tätig werden! Aber Vorsicht bei der Mandatskündigung: Es kann sein, dass der Anwalt trotzdem einen vollständigen Gebührenanspruch gegen Sie hat, obwohl die Sache vielleicht noch nicht abgeschlossen ist.
Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit. Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e. selbst werden selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt. BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg Telefon: 06071-9816810 Internet: Hier können Sie die BSZ® e. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen: Rechtshinweis Der BSZ® e. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz.
Weil ihm ein Fehler unterlaufen ist, habe ich den Prozess verloren. Muss er mir den Schaden ersetzen, der mir dadurch entstanden ist? Das kommt darauf an. Ihr Anwalt wird natürlich nicht auf Erfolgsbasis honoriert, sondern dafür, dass er tätig wird und dabei sorgfältig vorgeht – ähnlich wie ein Arzt. Wenn Sie den Prozess verlieren, weil er eine Frist verpasst, die Verjährung nicht rechtzeitig unterbrochen oder klares Recht nicht gekannt hat, kann er haftbar sein. Wenn sich nämlich beweisen lässt, dass er unprofessionell gehandelt hat, und Ihnen daraus ein bezifferbarer Schaden entstanden ist, muss er zahlen. Ihr Anwalt muss aber nicht für jede Handlung oder Unterlassung geradestehen, die im Nachhinein betrachtet zu einem Schaden geführt hat. Das ist etwa der Fall, wenn das Gericht einfach eine andere Rechtsauffassung vertritt als Ihr Anwalt. Denn das Prozessrisiko tragen Sie. Es gehört aber zu den Pflichten des Anwalts, Sie über die Schwierigkeiten und Chancen Ihres Prozesses so aufzuklären, dass Sie sich des Risikos bewusst sind.