Mit "Fahren ohne Führerschein" ist nicht gemeint, dass ein Autofahrer seinen Führerschein lediglich nicht bei sich hat. Es geht vielmehr um die Fälle, in denen jemand am Steuer sass, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um jemanden handeln, der den Fahrausweis nie gemacht hat und sich einfach ohne Rücksicht auf die Konsequenzen in ein Auto setzt. Ohne Fahrausweis am Steuer – wie kann es überhaupt dazu kommen? Selbstverständlich gibt es die klassischen Fälle derjenigen, die sich vollkommen im Klaren darüber sind, dass sie nicht mit dem Auto fahren dürfen, und es trotzdem tun. Gelegentlich steckt dahinter nicht simple Dummheit oder Achtlosigkeit, sondern eine persönliche Notlage. So gibt es regelmässig Berufskraftfahrer, die sich aus Angst vor Arbeitslosigkeit und dem Verlust ihres Einkommens nicht trauen, ihrem Arbeitgeber zu sagen, dass sie ein Verkehrsdelikt begangen und den Führerausweis verloren haben. Viele hoffen, unentdeckt zu bleiben – besonders wenn ein vorübergehendes Fahrverbot verhängt wurde und nicht die Fahrerlaubnis endgültig entzogen wurde.
Dieses gilt zumindest bei Verteidigung des Fahrers. Ein Verfahren gegen den Halter wird, nach anwaltlicher Stellungnahme, häufig eingestellt. Die beste Verteidigung ist daher eine vorherige Information, ob ein entsprechendes Fahrzeug geführt werden darf. Hier hilft gegebenenfalls ein Anruf bei der Führerscheinstelle oder beim Anwalt. Weiterhin ist zu beachten, dass die Hürden einer "Rechtfertigung" hoch sind. Auch die Fahrt der schwangeren Freundin ins Krankenhaus sollte daher stets per Taxi oder Krankenwagen erfolgen. Führt man dennoch ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis und kontrolliert, beziehungsweise von Ermittlungsbeamten aufgesucht, sollte jegliche Aussage vermieden werden. Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie stets das Recht zu Schweigen und einen Verteidiger zu konsultieren. Dieses darf nicht negativ für Sie ausgelegt werden. Durch die frühzeitige Beauftragung eines Verteidigers können gravierende Folgen, je nach Aktenlage, vermieden werden. Gerne stehe ich Ihnen für entsprechende Anfragen zur Verfügung und verteidige sie, grundsätzlich auch deutschlandweit, in sämtlichen Verfahrensstadien.
Das Gericht berief sich unter anderem auf die Präambel der EU – Führerscheinrichtlinie. In dieser heißt es ausdrücklich, "die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern". Diese Rechtsprechung sei mit der des EuGH nicht in Widerspruch. Wer nach seiner Sperrfrist einen EU-Führerschein im Ausland erwirbt, ein Wohnsitz für wenigstens 6 Monate ist notwendig, sollte keine Probleme haben. Autor: Redaktion
Daher gehören, neben den klassischen Straßen, auch Parkplätze von Supermärkten oder Privatwege, wenn sie für die Allgemeinheit geöffnet sind, zum öffentlichen Straßenverkehr. Insbesondere das, verbreitete, private Üben von Fahrerlaubnisbewerbern auf Parkplätzen kann daher empfindliche Folgen haben. Was sind die Folgen einer Verurteilung? Im Regelfall droht bei Ersttätern eine geringe Geldstrafe. Ist eine Fahrerlaubnis für eine andere Klasse vorhanden kann es zur Verhängung eines Fahrverbots, sowie, insbesondere bei Wiederholungstätern, zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Bei besonders renitenten Wiederholungstätern kommt auch eine Freiheitsstrafe in Betracht, welche jedoch für gewöhnlich zunächst zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Falle eines Unfalls droht weiterhin der Wegfall des Haftpflichtversicherungsschutzes. Wie schützt man sich vor entsprechenden Folgen? Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Verteidigung gegen den Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" für gewöhnlich um eine Rechtsfolgenverteidigung handelt.
Von Rechtsanwalt Rolf Tarneden Rechtslage zuletzt geprüft am: 17. 1. 2019 | Ratgeber - Verkehrsrecht Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Fahrerlaubnis Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein häufig begangenes Delikt. Die Sanktionen sind unangenehm. Bei Ersttätern droht nur eine Geldstrafe. Nicht selten wird das Delikt wiederholt begangen. Dann droht sogar eine Freiheitsstrafe. Guter Rat kann dann wertvoll sein. Ich bin seit Jahren selbständiger Rechtsanwalt in Hannover (Postleitzahl (PLZ) 30159 Hannover) und u. a. auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und Strafrechts tätig. Sie können darauf vertrauen, dass ich über reiche Prozesserfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verfüge. In diesem Artikel werden die wichtigsten Fragen rund um dieses Delikt in den Mittelpunkt gestellt: 1. Wann liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor? seit 2004 bei Rechtsanwalt Köbelinger Str. 1 30159 Hannover Tel: 0511. 220 620 60 Web: E-Mail: Ausländerrecht, Strafrecht, Hochschulrecht, Verkehrsrecht 2.
Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher. Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis Wenn Sie mit dem Auto fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kommt § 21 StVG zum Tragen. Dieser bestimmt das Strafmaß, das bei Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusetzen ist, auf zweierlei Weise: § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen. § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs. Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.
Hier sind Geldbußen und auch Freiheitsstrafen vorgesehen, das Auto kann eingezogen werden. Für das Strafmaß ist im Übrigen durchaus von Interesse, ob der Führerschein noch nie gemacht wurde oder ob der Beschuldigte ihn aufgrund einer gesetzlichen Anordnung verloren hat. Folgen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis Schwarzfahren mit dem PKW oder auch LKW ist beileibe kein Kavaliersdelikt. Während das Fahren ohne Führerschein, wenn man also das Dokument nicht mit sich führt, zumeist mit einem Bußgeld von 10 Euro und keinen weiteren Maßnahmen abgetan ist, die Ausnahme, man wird des Öfteren ohne Schein aufgegriffen, so wird es beim Fahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis richtig ernst. Den Führerschein zu vergessen ist eine Ordnungswidrigkeit. Keine Fahrerlaubnis zu besitzen während man ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, ist eine ausgewachsene Straftat. Zum Tragen kommt hier der Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mit dem Paragraphen 21 Absatz 1 StVG ist bestimmt, dass jedem Fahrzeugführer, der ohne Fahrerlaubnis trotz eine verhängten Verbotes ein Fahrzeug führt, eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe droht.