In der Praxis bedeutet das: Wer der Meinung ist, gar keinen Vertrag geschlossen zu haben, sollte sich keinesfalls auf ein Recht berufen, das sich nur im Falle des Vertragsschlusses ergeben kann (z. B. Kündigung oder Widerruf). Besser ist es, dem angeblichen Vertragsschluss zu widersprechen. Inhalt einer Widerspruchserklärung Eine Widerspruchserklärung kann dann beispielsweise so aussehen: " Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche hiermit Ihrer Behauptung, einen Vertrag mit Ihnen geschlossen zu haben. Insbesondere widerspreche ich auch der von Ihnen behaupteten Zahlungs-/Übereignungs-/Herausgabepflicht. " Widerspruch gegen eine falsch Rechnung Obwohl es, wie schon erwähnt, kein gesetzlich festgelegtes Widerspruchsrecht gegen einen Vertragsschluss gibt, kann ein Widerspruch in bestimmten Fällen dennoch sinnvoll sein. Ähnlich sieht es auch bei falschen oder überhöhten Rechnungen aus. Obwohl auch hier Widerspruchsrechte oder -fristen gesetzlich nicht vorgesehen sind, kann das Monieren der fehlerhaften Rechnung aus verschiedenen Gründen Sinn ergeben: Zum einen kann das Zahlen auf eine zu hohe Rechnung als Annahme eines Angebots auf Vertragsänderung (mit einem höheren Preis) gewertet werden.
Wie lange kann man Widerspruch gegen eine Rechnung einlegen? Eine falsche oder überhöhte Rechnung ist grundsätzlich zeitnah zu monieren. So etwas wie ein gesetzlich normiertes Widerspruchsrecht oder gar Widerspruchsfristen gegen Rechnungen gibt es allerdings nicht. Zivilrechtlich ist eine Rechnung nicht normiert. Das heißt: Es handelt sich lediglich um ein Dokument, mit dem der Verkäufer, Auftragsnehmer, Handwerker, etc. die in der Regel bereits zuvor vereinbarte Vergütung für eine bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistung verlangt. Fristen oder andere Pflichten im Zusammenhang mit Rechnungen ergeben sich hier nicht aus dem Gesetz sondern in der Regel aus der vertraglichen Vereinbarung. Kann ich Widerspruch gegen eine bereits bezahlte Rechnung einlegen? Wenn Sie eine offensichtlich falsche Rechnung zunächst ohne entsprechenden Hinweis bezahlen und dann erst später etwas monieren, so gilt die Rechnung in der Regel als anerkannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Rechnung dann ein Angebot einer Vertragsänderung enthält – zum Beispiel einen höheren Preis – und die Zahlung die Annahme dieses Änderungsverlangens darstellt.