Es kommt also auf den konkreten Einsatz an. Wenn das Vorstehende für Sie nicht zutrifft, hat die Behörde mit der Versagung rechtmäßig gehandelt. Ihnen steht der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht offen und können die Entscheidung richterlich überprüfen lassen. Mit freundlichen Grüßen Peter Eichhorn Rechtsanwalt Bewertung des Fragestellers 17. 2015 | 22:09 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? "Zwar nicht das was ich erhofft habe, aber nun hab ich wenigstens dass Gefühl eine vernünftige Begründung bekommen zu haben. Keine Beanstandungen. "
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen. Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen. Unsere Leistungen: Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren Online-Dienste (Termine/ Anträge) Sepa-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat muss in jedem Fall durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben werden.