31. März 2018 Sorgerecht wegen Umgangsverweigerung? (Foto: Marzanna Syncerz –) Umgangsverweigerung: Das alleinige Sorgerecht kann auf den umgangsberechtigten Elternteil übertragen werden, wenn der bisherige sorgeberechtige Elternteil den Umgang mit den Kindern verweigert. 1. Sachverhalt Die Eltern sind die getrennt lebend. Aus ihrer Beziehung sind zwei Kinder hervorgegangen. Die Kinder sind im Jahr 2008 und 2009 geboren und lebten zunächst bei der Mutter. Nach der Trennung der Eltern erhielt der Vater Umgangsrecht. Die Umgangskontakte gestalteten sich als schwierig, da die Eltern sich bei den übergaben Termin stritten. Die Konflikte wirkten sich auch auf die Kinder aus, da ein Kind sich weigerte zu zu gehen und das andere Kind begann eine Veweigerungshaltung einzunehmen. Durch das Amtsgericht wurde der Umgangspflegschaft angeordnet. Der erste Umgangstermin mit dem Umgangspfleger verlief problemlos. Der zweite Umgangstermin scheiterte an der Verweigerung der Kinder. Die Mutter fühlte sich durch den im Umgangspfleger bedroht und stellte eines der Kinder in einem Klinikum vor.
Es ist leichter für uns, das Kind in den Umgang ziehen zu lassen, wenn es das will und sich freut, als wenn es weint, vor dem Umgang einnässt oder sich morgens Dramen im Kiga abspielen, weil es sich nicht von der Mutter trennen möchte, da es weiß, dass es nachmittags vom Papa abgeholt wird. Das Alter des Kindes spielt eine wesentliche Rolle bei der Umgangsverweigerung Je kleiner das Kind, umso schwieriger ist es für dich als Mutter mit der Umgangsverweigerung umzugehen. Verweigert beispielsweise dein (Vor-)Pubertier den Umgang, kannst du dich entspannen. Kinder in dem Alter werden sehr wohl angehört und ernstgenommen, da ist das Risiko eines Traumas durch ein Gericht eher unwahrscheinlich. In dem Alter ist eher die Gefahr der Manipulation durch den Ex groß, indem er Lügen über dich und deine Taten erzählt, um so das Gerechtigkeitsempfinden und die Loyalität des Kindes ihm gegenüber herauszufordern. Ist es dagegen umgekehrt und dein Heranwachsender will nicht in den Umgang zum Kindsvater, halte dich zurück und mische dich nicht ein.
Spätestens dann ist erkennbar, dass die betreuenden Elternteile nicht die Interessen der Kinder vertreten sondern gegen das Kindeswohl handeln. Es treten unverarbeitete psychologische Probleme der betreuenden Elternteile in den Vordergrund und lassen diese betreuenden Elternteile zum Nachteil und auf Kosten der von ihnen betreuten Kinder handeln. Ein solches Verhalten von betreuenden Elternteilen ist durchaus als krankhaft einzustufen. Ärzte und Therapeuten unterscheiden verschiedene Konstellationen in denen sich die Probleme des betreuenden Elternteils zeigen können. Die Entfremdung entwickelt sich, wenn das Kind - bewußt oder unbewußt - vom betreuenden Elternteil in einen Loyalitätskonflikt getrieben wird. Wenn das Kind Anfangs noch äußert, mit dem nicht betreuenden Elternteil in Kontakt bleiben zu wollen, werden diese Kontakte durch den betreuenden Elternteil massiv behindert und das Kind entwickelt Schuldgefühle. Das Kind wird durch den betreuenden Elternteil verstärkt reglementiert und wird häufig in die Rolle eines Partnerersatzes gedrängt.
Horst Schmeil, Dipl. -Päd., Werderstr. 20A, 13587 Berlin Umgangsverweigerung ist Kindeswohlgefährdung Bezüglich der Anträge von Müttern auf Umgangsaussetzung bzw. der praktizierten Umgangsverweigerung möchte ich auf ein Gespräch mit Richter Prestien vom AG Potsdam, der Präsident des Verbandes Anwalt des Kindes ist, hinweisen, das im Fall von Umgangsverweigerung einige Anregungen geben kann. Bei der Überlegung einer Verfahrenspflegerin, ob wegen des abweisenden Willens eines Kindes der Vater vom Umgang ausgeschlossen werden sollte, wurde festgestellt, dass der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl dient. Von seiten Prestiens wurde darauf folgende Überlegung angestellt: § 1626a III BGB sieht das Kindeswohl in der Regel gewahrt, wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird. Wird die elterliche Sorge aberkannt, besteht die Gefahr, dass das Kind auf Dauer einen Elternteil verliert und die Identifikation mit dem Persönlichkeitsaufbau des Kindes nicht stattfinden kann (Art.
01. 04. 2019 – 13:28 Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV Kindesmissbrauch umfasst jede Form von physischer und psychischer Gewalt gegen Kinder. "Wenn Kinder im Rahmen von Trennung und Scheidung von einem Elternteil zu Aussagen instruiert und manipuliert werden, liegt Kindesmissbrauch vor. Das wird verdrängt, entschuldigt, beiseite geschoben, nicht bestraft", kritisiert der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus Zimmer. ISUV fordert nachhaltiges Engagement bei der Umsetzung von Umgang, bei hartnäckigem Umgangsboykott Bestrafung. Des Weiteren fordert ISUV das Familienministerium auf eine Studie zu erstellen, in der der Frage nachgegangen wird, in welchem "Zusammenhang Umgangsprobleme und Zahlungsmoral" stehen. Wie nachlässig Kindesmissbrauch in Form von Umgangsboykott verfolgt wird, zeigt der folgende Fall. Seit Anfang 2015 boykottiert die Mutter den Umgang des Vaters mit der 2010 geborenen Tochter, obwohl ein Umgangsbeschluss des Familiengerichts vorliegt. Danach steht dem Vater ein regelmäßiger Umgang mit der Tochter zu.