Die Landesregierung gewährt unverheirateten Paaren daher eine höhere Förderung als der Bund oder die meisten anderen Bundesländer es vorsehen. Hinweise dazu, was Paare zu beachten haben, sowie weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden sich auf der Website des Familienministeriums. Hierzu finden Sie bei weiteren Fragen auch die Service-Nummer der Bezirksregierung Münster als zuständige Bewilligungsbehörde. Link zur Antragstellung: Begriffserläuterung: IVF: In-vitro-Fertilisation (IVF), lateinisch für "Befruchtung im Glas". Dazu werden zunächst Eizellen aus den Eierstöcken der Frau entnommen. Außerhalb des Körpers werden sie dann in einer Glasschale mit zuvor gewonnenen Samenzellen zusammengebracht. War die Befruchtung erfolgreich, wird eine, manchmal auch zwei oder drei der befruchteten Eizellen zwei Tage später in die Gebärmutter der Frau eingebracht. ICSI: Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird angewendet, wenn Zustand und Beschaffenheit der Spermien für eine Befruchtung nicht ausreichen.
Die Bundesförderrichtlinie setzt derzeit eine Förderbeteiligung des Wohnsitz-Bundeslands des Kinderwunschpaares voraus, damit Bundes- und Landesmittel zur Auszahlung gelangen. Nähere Informationen zur Förderung in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Webseite der Bezirksregierung Münster unter; Informationen zur Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" finden Sie unter
03. 08. 2020 Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt. Dies hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 24. Juni 2020 (Az. 1 K 3722/18 E) entschieden. Bei der im Streitjahr 40 Jahre alten Klägerin, die zu ihrem Beziehungsstatus keine Angaben macht, wurde eine krankheitsbedingte Fertilitätsstörung (Unfruchtbarkeit) festgestellt. In ihrer Einkommensteuererklärung machte sie Kosten für eine Kinderwunschbehandlung in Höhe von ca. 12. 000 €, worin auch Aufwendungen für eine Samenspende enthalten sind, als außergewöhnliche Belastungen geltend. Dies lehnte das Finanzamt mit der Begründung ab, dass solche Kosten nur bei verheirateten oder in einer festen Beziehung lebenden Frauen abzugsfähig seien. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg. Das Gericht hat die gesamten Aufwendungen für die Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
Staatssekretär Andreas Bothe: Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familien in vielen Lebensbereichen. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sind besonders belastet. Der Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen, ihnen bei der Familiengründung zu helfen. Seit dem heutigen Freitag (30. 08. 2019) können betroffene Paare einen Online-Antrag auf finanzielle Unterstützung bei medizinischen Eingriffen im Rahmen assistierter Reproduktion stellen. Das Familienministerium stellt hierfür alleine in diesem Jahr Landesmittel in Höhe von 3, 7 Millionen Euro bereit. "Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern. Deswegen unterstützen wir Familien finanziell bei der Kinderwunschbehandlung. Ich freue mich, dass wir als Landesregierung ab sofort unseren Beitrag leisten und betroffene Paare Unterstützung erfahren", sagte Familienstaatssekretär Andreas Bothe. Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Paare mindestens die Hälfte der Kosten einer Kinderwunschbehandlung selber tragen.
Fr., 14. 08. 2020 Startseite > NRW > Steuer absetzbar: Künstliche Befruchtung von Alleinstehenden Münster (dpa/lnw) - Die Kosten für künstliche Befruchtungen von alleinstehenden Frauen können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das teilte der Finanzgerichtshof Münster nach einem Urteil vom 24. Juni am Montag mit. Die Klägerin war nach einer Krankheit unfruchtbar geworden. Die 40-Jährige alleinstehende Frau hatte eine Kinderwunschbehandlung inklusive Samenspende in Höhe von 12 000 Euro bei der Steuererklärung angegeben. Doch das zuständige Finanzamt hatte das mit der Begründung abgelehnt, solche Kosten seien nur bei verheirateten oder einer in fester Beziehung lebenden Frau bei der Steuerlast abzugsfähig (Az. : 1 K 3722/18 E). Montag, 03. 2020, 14:57 Uhr aktualisiert: 03. 2020, 15:13 Uhr Das sah der Finanzgerichtshof nun anders: Der Familienstand spiele keine Rolle. Die Zwangslage bei unfruchtbaren Frauen werden durch die Krankheit hervorgerufen, nicht durch eine Ehe oder Partnerschaft, hieß es in der Begründung.
Die Klägerin sieht ihr Selbstbestimmungsrecht unzulässig eingeschränkt. Es könne nicht sein, dass ihr Kinderwunsch vom Alter ihres Mannes abhängig gemacht werde. Die entsprechende Verordnung sei altersdiskriminierend. Das Paar hatte bereits angekündigt, im Fall einer Niederlage die nächste Instanz anzurufen.
Giffey appelliert an weitere Länder, sich zu beteiligen In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen. Mit Nordrhein-Westfalen ist nun auch das bevölkerungsreichste Bundesland der Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" des Bundesfamilienministeriums beigetreten. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey unterzeichnet heute in Berlin die entsprechende Kooperationsvereinbarung. Damit beteiligen sich nun neun Bundesländer an den Kosten für Kinderwunsch-Behandlungen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: "Ich freue mich sehr, dass wir künftig auch ungewollt kinderlose Paare in Nordrhein-Westfalen bei den Behandlungskosten entlasten können. Paare, die für die Erfüllung ihres Kinderwunsches auf medizinische Hilfe angewiesen sind, müssen viele körperliche und emotionale Herausforderungen meistern.