Deshalb rate ich grundsätzlich davon ab, Übergabeprotokolle zu unterschreiben, kein Mieter ist dazu verpflichtet. Der Ausfall des elektrischen Rollladenaufzuges ist Sache des Vermieters. Die Kaution darf er nicht ohne weiteres zurückbehalten, in diesem Falle nur nach zivilrechtlicher Abklärung. Das regelt Eure Haftpflichtericherung für Euch. Meldet den Schaden, denn wehren die auch ungerechtfertigte Forderungen ab. Instandhaltung und Wartung aller Dinge die zum Haus gehören sind Pflichten des für Schönheitsreparaturen sind im Mietrecht gibt einen Höchstbetrag im Monat und einen im Rollläden gehören definitiv nicht zu euren Kosten. Ein Übergabeprotokoll dient dazu schon im Vorfeld abzuklären in welchem Zustand die Wohnung übernommen wurde damit ihr im nachhinein nachweisen könnt welche Mängel oder Schäden nicht von euch gehört keine Vereinbarung hinein die besagt, dass ihr diese Mängel zu beseitigen habt, denn dies muss der Vermieter tun und darauf könnt ihr bestehen. (Mietminderung) Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu vermieten und diesen Zustand auch beizubehalten in erster türlich kann er einige Schönheitsreparaturen auch an seine Mieter weitergeben, aber dies nur Übergabeprotokoll müsst ihr unterschreiben (zur Kenntnis genommen) VERPFLICHTUNG FÜR EUCH!!!
Wenn der Mieter die Wände durchlöchert wie ein Schweizer Käse hinterlässt, kann er zur Zahlung der Renovierungskosten herangezogen werden. Eine Faustformel für die Anzahl der erlaubten Löcher gibt es hierbei jedoch nicht. Selbstgestrichene Wände Professionelle Maler sind oft teuer, aus diesem Grund entscheiden sich Mieter häufig, die Wohnung in Eigenarbeit zu streichen. Gesetzlich ist dies auch beim Auszug aus der Wohnung zulässig. Sind im Mietvertrag im Rahmen der Endrenovierung Schönheitsreparaturen vereinbart, darf der Mieter diese selbst verrichten, solange sie am Ende fachgerecht ausgeführt worden sind (BGH, AZ: VIII ZR 294/09). Schäden im Fußboden Gebrauchsspuren im Fußboden in Form von kleinen Kratzern, Dellen oder Kerben muss der Vermieter hinnehmen. Sie fallen unter die normalen Abnutzungsspuren in einer Wohnung. Schwere Schäden am Fußboden wie etwa Brandspuren sind jedoch nicht als normale Abnutzung zu betrachten und sind vom Mieter zu beseitigen. Grundsätzlich gilt, dass der Boden vom Mieter zwar schonend zu behandeln ist, dies darf allerdings nicht zu unzumutbaren Beschränkungen im täglichen Leben führen.
Unterschreiben beide ein schriftliches Protokoll, so gilt der Inhalt als von beiden Seiten akzeptiert. Weiteren Beanstandungen sind dann ausgeschlossen. Es sollten die Zählerstände gemeinsam abgelesen und schriftlich fixiert werden (Warm- und Kaltwasserzähler, Gaszähler, Wärmemengenzähler). Der Mieter muss alle Schlüssel, die er von der Wohnung hat, an den Vermieter übergeben. Die Art und Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel sollte ebenfalls schriftlich fixiert und unterschrieben werden. Nach Übergabe der Mietwohnung Nun ist der Vermieter gefragt: Sofern die oben genannten Ablesungen nicht gemeinsam (aus technischen Gründen) vorgenommen werden konnten, muss der Vermieter für eine zeitnahe Ablesung durch die zuständige Firma sorgen. Er muss die Kaution abrechnen und auszahlen. Hierzu hat er nach der Rechtsprechung bis zu sechs Monate Zeit. Er darf die Kaution aber nur dann einbehalten, wenn es hierfür triftige Gründe gibt (zum Beispiel muss der Mieter noch Mängel in der Wohnung beseitigen).
Oftmals verweist ein Mieterbund darauf, dass der Mieter die Miete nicht mindern darf, wenn er dem Vermieter den Mangel nicht mitgeteilt hat.
Er muss Renovierungsarbeiten (so genannte Schönheitsreparaturen) nur durchführen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Allerdings: Hat der Mieter die Wohnung in hellen / neutralen Farben gestrichen angemietet, sie dann aber (teilweise) in dunklen Farben gestrichen, muss er vor Übergabe die Wände wieder hell / neutral streichen. Der Mieter muss die Wohnung reinigen. "Besenrein" bedeutet, dass grob geputzt und gefegt werden muss. Eine Einbauküche muss ebenso wie Sanitärgegenstände gereinigt und gegebenenfalls entkalkt werden. Übergabe der Mietwohnung Es sollte eine gemeinsame Besichtigung der Wohnung stattfinden, wobei Tatsachen festgestellt werden können (beispielsweise "die Schlafzimmertür ist zerkratzt" – nicht: "die Katze hat die Tür zerkratzt"). Gemeinsam festgestellte Besonderheiten oder Schäden sollten auch fotografiert werden. Erstellung eines Protokolls? Ein Protokoll kann, muss aber nicht schriftlich gefertigt und von Vermieter und Mieter unterschrieben werden. Es sollte nur dann unterschrieben werden, wenn der Inhalt richtig ist.