Für die Klausur gilt daher, dass bei der Verletzung einer Schutzpflicht ein Schadensersatzanspruch aus Vertrag und nicht nur aus unerlaubter Handlung besteht. Nach § 104 SGB VII besteht für den Unternehmer (Arbeitgeber) bei Personenschäden allerdings eine Haftungsbeschränkung. Er haftet in einem solchen Fall nur, wenn er bezüglich des Personenschadens vorsätzlich gehandelt hat oder sich der Arbeitsunfall nach § 8 II Nr. 1 bis 4 SGB VII auf einem versicherten Weg ereignet hat. Jura Individuell-Hinweis: Bei der Anspruchsprüfung wegen eines Personenschadens gegen den Arbeitgeber muss in der Klausur demnach am Ende zudem geprüft werden, ob die Haftung nach § 104 SGB VII beschränkt ist (siehe hierzu: Jura Individuell Arbeitsrecht Fälle zur Haftung 1). 2. Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete Persönlichkeitsrecht findet selbstverständlich auch im Arbeitsrecht Anwendung. Der Persönlichkeitsschutz beinhaltet unter anderem einen Schutz vor einer Offenlegung der persönlichen Daten des Arbeitnehmers oder einer zu weitgehenden Kontrolle, z. bei ärztlichen Gutachten durch den Arbeitgeber.
Muss der Arbeitgeber daraufhin erneute Nachforschungen anstrengen, kann es sein, dass der Arbeitgeber erneut befragt werden muss. Weigert sich der Arbeitnehmer, sich anhören zu lassen und damit an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, hat der Arbeitgeber seiner Anhörungspflicht Genüge getan – ein erneutes Anhörungsangebot ist dann überflüssig ( BAG v. 28. 11. 2007 – Az. 5 AZR 952/06). Dies gilt aber wiederum nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch mitgeteilt hatte, warum er ihn anhören wollte. Einem bloßen Anhörungsersuchen des Arbeitgebers ohne nähere Angabe von konkreten Gründen muss der Arbeitnehmer nicht nachkommen. Da der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören ist (§ 102 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG), muss der Arbeitgeber sich auch an den Betriebsrat wenden, bevor er eine Verdachtskündigung aussprechen darf. Tut er dies nicht, ist die Kündigung ebenfalls unwirksam. 5. Interessenabwägung Die Verdachtskündigung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Interesse des Arbeitnehmers an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegt, die Kündigung also verhältnismäßig ist.
Diese hilft den Parteien, eine Klageschrift zu formulieren, die vor dem Arbeitsgericht Stand hält und Wirksamkeit hat. Die Klage kann vom Kläger durch ein formloses Schreiben an das Arbeitsgericht eingebracht werden. Auch bei den Kosten ergeben sich vor dem Arbeitsgericht andere Regelungen, als diese üblicherweise vor Gericht der Fall ist. Hier ist es so, dass jede Partei, unabhängig von dem Urteil, das aus der Verhandlung hervor geht, die Kosten der eigenen Prozessvertretung - beispielsweise durch einen entsprechenden beauftragten Anwalt - selbst trägt. Für die unterliegende Partei fallen innerhalb der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht also nur die Gerichtskosten an, die zu tragen sind. In Deutschland sind insgesamt 110 Arbeitsgerichte zu finden. Einzelnachweise Gesetze im Internet: Arbeitsgerichtsgesetz » Götz, Hilmar: Arbeitsrecht » Hromadka, Wolfgang / Maschmann, Frank: Arbeitsrecht Band 2: Kollektivarbeitsrecht + Arbeitsstreitigkeiten » Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Statistik zur Arbeitsgerichtsbarkeit » Statista: Anzahl der Gerichte in Deutschland nach Gerichtsart (Stand: 15. Mai 2017) » Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen.
W äre das schön, das Kind mal eher aus der Kita abzuholen. Die Nachmittage nicht mit dem schalen Bürokaffee im Konferenzraum zu sitzen, sondern mit einem Eis auf dem Balkon. Oder den Freitag freizunehmen für Sport, Steuererklärung, Wochenendeinkauf. Aber in Teilzeitarbeit wechseln – geht das so einfach? Und lohnt es sich überhaupt? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der in Teilzeit Beschäftigen in den vergangenen 30 Jahren konstant gestiegen, zuletzt lag sie bei fast 30 Prozent. Allerdings ist sie ungleich verteilt: Die große Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) klafft der Unterschied bei 40-Jährigen besonders weit auseinander. Unter allen Erwerbstätigen im Alter von 40 bis 44 Jahren arbeiten 44 Prozent der Frauen in Teilzeit, aber nur sechs Prozent der Männer. Das liegt daran, dass Frauen in Teilzeit meist noch eine andere große Aufgabe haben. Sie kümmern sich um die Kinder. Quelle: Infografik WELT Wer seine Arbeitszeit reduzieren möchte, hat eine starke Verhandlungsposition, denn der Anspruch auf Teilzeit ist gesetzlich festgelegt im sogenannten Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG).
Dafür hat die Bundeszentrale die Partei- und Wahlprogramme sowie die programmatischen Aussagen der teilnehmenden Parteien zu bestimmten Themen ausgewertet: Im Wahl-O-Mat können Sie Ihre Meinung zu insgesamt 38 Themen angeben. Darunter finden sich unter anderem Umwelt- und Klimaschutz, Migration, Pressefreiheit, Staatsverschuldung, die Rückkehr zur D-Mark und Kompetenzen der EU. Wenn Ihnen der Wahl-O-Mat nicht angezeigt wird, klicken Sie hier. Wann, wie, wen wählen? Die wichtigsten Informationen zur Europawahl 2019 Wichtiger wird es nicht: Die Bedeutung der Europawahl in drei Minuten Fotoshow: Diese Spitzenkandidaten treten an TV-Duell: Weber und Timmermans streiten im Fernsehen Der Wahl-O-Mat ist lediglich eine Möglichkeit zur Information, stellt aber in keinerlei Hinsicht eine Wahlempfehlung dar, wie die Bundeszentrale für politische Bildung betont. ist Medienpartner des Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.